AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der dxb gmbh
Stand November 2022
Inhalt und Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Abschluss, den Inhalt und die Abwicklung von Verträgen zwischen Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunden“ genannt) der dxb gmbh insbesondere für die Beschaffung, Installation und Wartung von Hard- und Software und die Erbringung von sonstigen Informatik-Dienstleistungen. Diese AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge zwischen dem Kunden und der dxb gmbh. Abweichungen von diesen AGB und/oder Ergänzungen abgeschlossener Verträge bedürfen der Schriftform.
Angebot, Leistungsumfang, Auftragsbestätigung und Subunternehmer
Angebote der dxb gmbh sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt namentlich hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist, Lieferfrist und sonstigen Nebenleistungen und bezieht sich auch auf Angaben auf der Website, in Katalogen, auf Preislisten etc. Den Umfang der zu erbringenden Leistungen definiert die Auftragsbestätigung der dxb gmbh, ergänzend gelten diese AGB und allenfalls weitere besondere Vereinbarungen. Der Vertrag zwischen den Kunden und der dxb gmbh ist erst mit der Auftragsbestätigung abgeschlossen. Zur Leistungserbringung kann die dxb gmbh Drittanbieter oder Subunternehmer beiziehen, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
Preise und Zahlungsbedingungen
Massgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung zuzüglich MwSt. Pauschalpreise basieren auf den bei Vertragsschluss bekannten Grundlagen. Bei nicht voraussehbarer Änderung dieser Grundlagen bleibt eine Anpassung vorbehalten. Aufwandpreise richten sich nach dem effektiv geleisteten Aufwand und dem vereinbarten Stundenansatz. Zusätzlich verlangte, nicht im Vertrag enthaltene Arbeiten vergütet der Kunde zusätzlich.
Die dxb gmbh kann vom Kunden eine Vorauszahlung oder eine Sicherheit verlangen, bei deren Ausbleiben sie den Vertrag fristlos und ohne Entschädigungsfolgen auflösen kann. Wird ein Vertrag vorzeitig durch den Kunden aufgelöst, verpflichtet er sich zur Bezahlung der effektiv geleisteten Stunden und zwar unabhängig vom erreichten Ergebnis. Produkte bleiben zur vollständigen Bezahlung des Preises im Eigentum der dxb gmbh (Eigentumsvorbehalt).
Lieferfristen
Die von der dxb gmbh genannten Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt worden sind.
Betriebsstörungen, verzögerte Belieferung oder insbesondere Nichtbelieferung durch Vertragspartner der dxb gmbh und Ereignisse höherer Gewalt, Streik und anderen hindernden Umständen berechtigen die dxb gmbh unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden zur Verlängerung der Lieferfristen und/oder Aufhebung der Lieferverpflichtung.
Der Versand von Produkten durch die dxb gmbh erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Produkte nach dem Empfang sofort zu prüfen und auf Fehler zu testen. Allfällige Mängel sind unverzüglich, d.h. innert 7 Tagen, der dxb gmbh zu melden. Die Abnahme bei Individualsoftware gilt spätestens als erfolgt, wenn der Kunde innert 30 Tagen nach Installation oder Übergabe der Programme oder Programmteile keine Beanstandung erhoben hat.
Verantwortung des Kunden
Der Kunde sorgt dafür, dass die von oder über die dxb gmbh gelieferten Dienstleistungen und Produkte gesetzes- und vertragskonform genutzt werden. Zudem verpflichtet er sich, die Software selber zu pflegen, soweit darüber nicht ein separater Vertrag abgeschlossen wird, mit dem diese Pflicht ausdrücklich der dxb gmbh übertragen wird.
Der Kunde verpflichtet sich soweit nötig zur Mitwirkung bei der Offertstellung und Vertragserfüllung, beispielsweise indem er die verlangten Informationen, Unterlagen oder Daten vollständig erteilt, technische Vorschriften beachtet, eigene oder fremde Hard- und Software einschliesslich Telekommunikationseinrichtungen rechtzeitig zur Verfügung stellt und kompetente Ansprechpersonen bezeichnet.
Software und Lizenzen
Die dxb gmbh übernimmt keine Haftung für Änderungen durch den Softwareproduzenten in späteren Versionen resp. für die Erhältlichkeit der offerierten Versionen im Erfüllungszeitpunkt. Für die Aufbewahrung der Software, Lizenzen und Passwörter ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Rechte und Pflichten aus dem Gebrauch von Software Dritter richten sich nach den Bestimmungen des Herstellers und werden vom Kunden übernommen.
Datensicherung
Für die Sicherung seiner Daten und Software (inkl. Log-Eintrag) ist der Kunde verantwortlich. Vor Normal- oder Garantiereparaturen hat der Kunde unaufgefordert eine umfassende Datensicherung durchzuführen. Für verlorene Daten lehnt die dxb gmbh jede Haftung ab.
Softwareentwicklung
Alle Rechte an der entwickelten Software verbleiben bei der dxb gmbh. Es werden lediglich Nutzungslizenzen vergeben. Generell sind Computerprogramme urheberrechtlich geschützt (Art. 2 Abs. 3 URG). Jede Art der Veränderungen sowie Vermietungen, Kopieren, Verbreitung der Programme sind ohne das explizite Einverständnis der dxb gmbh, unzulässig. Diese Regelungen gelten für alle Bestandteile eines Programmes insbesondere Sourcecodes etc. Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetz (SR 231.1).
Gewährleistung
Die Gewährleistung wird insbesondere ausgeschlossen, wenn der Kunde seiner vorne geregelten Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt und wenn vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an gelieferter Software und/oder Hardware vorgenommen werden.
Dem Kunden ist sodann bekannt, dass Software unter Berücksichtigung der vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und im Hinblick auf ihre Komplexität unter Umständen nicht fehlerfrei ausgeliefert oder installiert werden kann. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann eine völlige Fehlerfreiheit von Software generell nicht garantiert werden. Dies insbesondere auch dann, wenn externe Faktoren mitspielen wie Hard- und Software des Kunden, Fehlbedienungen, Datenübertragung, Stromausfall, Updates, Fehlerbehebungen, Eingriffe des Kunden oder Dritter.
Die dxb gmbh kann im Übrigen keine Garantie dafür übernehmen, dass Hardware/Software dauernd, ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen eingesetzt werden kann, noch dass die Korrektur eines Programmfehlers das Auftreten anderer Programmfehler ausschliesst.
Für Software von Dritten wird jegliche Gewährleistung durch die dxb gmbh wegbedungen, auch wenn solche Software in Programme der dxb gmbh integriert ist.
Haftung
Die dxb gmbh haftet gegenüber dem Kunden für entstandenen Schaden nur insoweit, als ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Eine Haftung der dxb gmbh für indirekte Schäden und Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, Mehraufwendungen, Personalkosten, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, Datenverlust oder weiteres wird ausgeschlossen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts. Sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht, vereinbaren die Parteien als ausschliesslichen Gerichtsstand die ordentlichen Gerichte am Sitz der dxb gmbh.